Datenschutzhinweise des Filmclubs Hohenlimburg nach der (EU) DS-GVO

Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Filmclubs Hohenlimburg werden unter Beachtung der Vorgaben der (EU) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und entsprechender Rechtsvorschriften des Landes NRW Personenbezogene Daten über
persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder erhoben.

Für die notwendige Mitgliederverwaltung des Filmclubs werden persönliche Daten gespeichert, bearbeitet und entsprechend verwendet. Für den Vereinszweck dienende persönliche Daten werdennur im notwendigen Umfang verwendet.

Organen, allen ehrenamtlichen Mitarbeitern oder sonstigen für den Filmclub Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu
nutzen.

Vorgenannte Pflichten bestehen auch über das Ausscheiden aus dem Filmclub Hohenlimburg hinaus.

Sofern die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, gelten folgende Rechte:

            Auskunftsrecht (Art. 15), Berichtigungsrecht (Art. 16),      Löschungsrecht (Art. 17),
            Einschränkung der Verarbeitung (Art.18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruchsrecht (Art. 21 DS-GVO).

Die genannten Rechte sind Sie schriftlich beim Vorstand unter der Anschrift:

                 Filmclub Hohenlimburg, Wolfgang Piltz, Brandeiche 10, 58675  Hemer,

geltend zu machen.

Ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes sind getroffen worden. Der Vorstand weist aber darauf hin, dass ein allumfassender Datenschutz nicht garantiert werden kann.

Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Bei der Anwerbung neuer Mitglieder für den Filmclub müssen die vorgenannten Grundsätze angewendet werden; ggfls sinngemäß. Gleichfalls ist bei den sich für den Filmclub Interessierenden
entsprechend zu verfahren.

Hohenlimburg, den 25. Mai 2018